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Die Schufa nimmt unter den
Auskunfteien eine herausgehobene Stellung ein. Dies liegt an ihrer Beziehung zu
den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und an dem Umfang ihrer
Daten, welcher daher rührt, daß es in Deutschland nur schwer möglich ist, ein
Bankkonto ohne Unterzeichnung der Schufa-Klausel zu erhalten. Begründet wird das
Schufa-System mit dem Hinweis, daß es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft
nützt, sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings
als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird. Kritik an der Schufa kommt
von Verbraucherschutzverbänden, Datenschützern und
Rechtsanwälten. Die Schufa ermittelt nicht
selbst Daten, vielmehr müssen Banken und andere Vertragspartner des Unternehmens
Daten über ihre Kunden liefern. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden
erforderlich. Daneben kommen auch Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den
Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte; diese Daten können ohne Einwilligung
des Betroffenen verwertet werden. Liegt eine Einwilligung vor,
speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren
Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von
Geschäftsbeziehungen sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und
gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.
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